Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.1973

Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3051
BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72 (https://dejure.org/1973,3051)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1973 - IV ZB 35/72 (https://dejure.org/1973,3051)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1973 - IV ZB 35/72 (https://dejure.org/1973,3051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Armenrecht - Berufungsverfahren - Beigeordneter Rechtsanwalt - Prozessbevollmächtigter - Erste Instanz - Untätigkeit - Verschulden - Fristenwesen - Fristversäumung - Armenrechtsbeschluss - Zustellung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 232; ZPO § 233

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 420
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
    Ohne Erfolg beruft sich die Beschwerdeführerin darauf, das Berufungsgericht habe bei seiner Entscheidung den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1967 - BVerfGE 22, 83 - NJW 1967, 1267 - nicht beachtet, daß der armen Partei noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sei, wenn die Voraussetzungen des § 233 ZPO gegeben seien.
  • BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
    Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -).
  • BGH, 22.03.1972 - VIII ZB 10/72

    Verkehrsanwalt - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflichtverletzung - Kurz vor Ablauf

    Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
    Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -).
  • BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72

    Fristenwesen - Fristversäumung - Prozessbevollmächtigter - Verschulden -

    Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZB 35/72
    Die erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war danach verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. H. über den Tag des Zugangs des Armenrechtsbeschlusses zu unterrichten, zumindest aber insoweit bei ihm unverzüglich Rückfrage zu halten, nicht anders als es dem beauftragenden Rechtsanwalt bei Fristlauf obliegt, sich rechtzeitig über den Eingang des Auftrages und seiner Annahme bei dem beauftragten Anwalt zu vergewissern (BGHZ 50, 82, 85; BGH NJW 1972, 1047; BGH Beschluß vom 17. Januar 1973 - IV ZB 81/72 -).
  • LG Stade, 28.05.1975 - 2 S 302/74
    Ist bei Bevollmächtigung des für den Berufungsrechtszug beigeordneten Rechtsanwalts die Frist des § 234 Abs. 2 ZPO noch nicht abgelaufen, so ist an dem Grundsatz festzuhalten (RG JW 1928, 705), daß diese Frist erst beginnt, wenn seine Unkenntnis von dem Ablauf der Berufungsfrist nunmehr entweder von ihm, vom Prozeßbevollmächtigten 1. Instanz oder der Partei zu vertreten ist (kein Widerspruch zu BGH VersR 1973, 319 und VersR 1973, 420).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2422
BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73 (https://dejure.org/1973,2422)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1973 - VI ZB 1/73 (https://dejure.org/1973,2422)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1973 - VI ZB 1/73 (https://dejure.org/1973,2422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1960 - VI ZB 2/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73
    Auch die in der Beschwerde nachgereichte zweite eidesstattliche Erklärung des Lehrlings F. enthält dazu nichts, so daß auch nicht darauf einzugehen ist, ob hier aus den in den Beschlüssen des Senats vom 29. März 1960 (VI ZB 2/60 = VersR 1960, 611) und vom 7. Oktober 1966 (VI ZB 12/66 = VersR 66, 1189) angegebenen Gründen ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist zulässig war.
  • BGH, 10.05.1966 - VI ZB 1/66

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer verlängerten

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73
    Für die Entscheidung des hier gegebenen Falles kann es dahingestellt bleiben, ob ein Verschulden des Anwaltes bereits dann zu bejahen ist, wenn er die Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender sofort löscht, nachdem er die Berufungsbegründungsschrift einem Lehrling mit dem Auftrag ausgehändigt hat, diese noch am gleichen Tage zum Gericht zu bringen, und mehrmals auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, oder ob die Frist erst gelöscht werden darf, wenn sie wirklich gewahrt ist (Beschluß des Senats vom 10. Mai 1966 - VI ZB 1/66 = VersR 66, 827) und sich der Anwalt selbst davon überzeugt hat, daß die Berufungsbegründungsschrift zum Gericht gelangt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1970 - VI ZB 13/70 - als VI ZB 17/70 in VersR 70, 928 veröffentlicht), oder ob es zur Löschung der Frist wenigstens ausreicht, daß der Lehrling das Büro verläßt oder - was das Berufungsgericht fordert - daß die Berufungsbegründungsschrift mindestens an der für ausgehende Schriftsachen bestimmten Stelle des Büros bereitgelegt ist.
  • BGH, 09.07.1970 - VI ZB 17/70

    Berufungsfrist - Berufungsschrift - Unabwendbarer Zufall - Auftragsausführung -

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73
    Für die Entscheidung des hier gegebenen Falles kann es dahingestellt bleiben, ob ein Verschulden des Anwaltes bereits dann zu bejahen ist, wenn er die Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender sofort löscht, nachdem er die Berufungsbegründungsschrift einem Lehrling mit dem Auftrag ausgehändigt hat, diese noch am gleichen Tage zum Gericht zu bringen, und mehrmals auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, oder ob die Frist erst gelöscht werden darf, wenn sie wirklich gewahrt ist (Beschluß des Senats vom 10. Mai 1966 - VI ZB 1/66 = VersR 66, 827) und sich der Anwalt selbst davon überzeugt hat, daß die Berufungsbegründungsschrift zum Gericht gelangt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1970 - VI ZB 13/70 - als VI ZB 17/70 in VersR 70, 928 veröffentlicht), oder ob es zur Löschung der Frist wenigstens ausreicht, daß der Lehrling das Büro verläßt oder - was das Berufungsgericht fordert - daß die Berufungsbegründungsschrift mindestens an der für ausgehende Schriftsachen bestimmten Stelle des Büros bereitgelegt ist.
  • BGH, 07.10.1966 - VI ZB 12/66

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anwendung der äußersten von

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73
    Auch die in der Beschwerde nachgereichte zweite eidesstattliche Erklärung des Lehrlings F. enthält dazu nichts, so daß auch nicht darauf einzugehen ist, ob hier aus den in den Beschlüssen des Senats vom 29. März 1960 (VI ZB 2/60 = VersR 1960, 611) und vom 7. Oktober 1966 (VI ZB 12/66 = VersR 66, 1189) angegebenen Gründen ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist zulässig war.
  • BGH, 09.07.1970 - VI ZB 13/70

    Voraussetzungen des unabwendbaren Zufalls zur Wiedereinsetzung in den vorherigen

    Auszug aus BGH, 13.02.1973 - VI ZB 1/73
    Für die Entscheidung des hier gegebenen Falles kann es dahingestellt bleiben, ob ein Verschulden des Anwaltes bereits dann zu bejahen ist, wenn er die Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender sofort löscht, nachdem er die Berufungsbegründungsschrift einem Lehrling mit dem Auftrag ausgehändigt hat, diese noch am gleichen Tage zum Gericht zu bringen, und mehrmals auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, oder ob die Frist erst gelöscht werden darf, wenn sie wirklich gewahrt ist (Beschluß des Senats vom 10. Mai 1966 - VI ZB 1/66 = VersR 66, 827) und sich der Anwalt selbst davon überzeugt hat, daß die Berufungsbegründungsschrift zum Gericht gelangt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1970 - VI ZB 13/70 - als VI ZB 17/70 in VersR 70, 928 veröffentlicht), oder ob es zur Löschung der Frist wenigstens ausreicht, daß der Lehrling das Büro verläßt oder - was das Berufungsgericht fordert - daß die Berufungsbegründungsschrift mindestens an der für ausgehende Schriftsachen bestimmten Stelle des Büros bereitgelegt ist.
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZB 14/86

    Ausgangskontrolle - Anwaltliche Ausgangskontrolle - Rechtsanwalt - Auszubildende

    Der Hinweis des Berufungsgerichts auf die Entscheidung des Senats - Beschluß vom 13.2.1973 - VI ZB 1/73 = VersR 1973, 420 - geht hier fehl, weil die Auszubildende über die ordnungsgemäße Behandlung von Fristsachen unterrichtet war.
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZB 1/76

    Besondere Vorsichtsmaßnahmen - Bote - Beförderung eines fristwahrenden

    Allerdings bedarf es bei Botengängen zuverlässiger und geschulter Hilfskräfte mit klaren Anweisungen nicht in jedem Falle noch zusätzlicher besonderer Belehrungen; vielmehr kann ein Rechtsanwalt sich dann in der Regel darauf verlassen, daß insbesondere einfache Aufträge ordnungsgemäß erledigt werden (BGH Urt. v. 23. November 1967 - II ZR 183/66 - VersR 68, 177 [Lehrling]; Urt. v. 25. Juni 1969 - VIII ZR 233/68 - VersR 69, 887 [Bürovorsteher]; Beschluß vom 20. Oktober 1970 - VII ZR 18/70 - VersR 71, 156 [Sekretärin]; Beschluß vom 3. November 1971 - IV ZB 58/71 - VersR 72, 148 [weibliche Büroangestellte]; Beschluß vom 30. Januar 1974 - VII ZB 4/74 - VersR 74, 373 [Anweisung an zwei weibliche Angestellte]; s. aber auch Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1970 - VI ZB 17/70 - VersR 70, 928 und vom 13. Februar 1973 - VI ZB 1/73 - VersR 73, 420 - bei unklaren Anweisungen und schwierigeren Aufträgen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.1988 - 2 TaBV 25/88

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

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